Allgemeine Geschäftsbedingungen


ADL Arts Decoration GmbH & Co. KG
Maxstraße 75, 45127 Essen
Stand: April 2026

I. Vertragsinhalt

1. Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen der ADL Arts Decoration GmbH & Co. KG, nachfolgend Lieferantin genannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Lieferantin sie schriftlich bestätigt.

2. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Lieferantin und dem Besteller im Zusammenhang mit dem Vertrag sind schriftlich niederzulegen.

3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Die Lieferantin behält sich vor, Bestellungen von Verbrauchern abzulehnen.

II. Angebot

Angebote der Lieferantin sind grundsätzlich freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt nur durch eine Auftragsannahme/-bestätigung der Lieferantin zustande und ist dann erst verbindlich. Alle mündlichen Absprachen, auch die mit Mitarbeitern der Lieferantin, werden erst durch schriftliche Form wirksam. Mitarbeiter der Lieferantin sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers an die Lieferantin zu übermitteln. Die Lieferantin behält sich zumutbare technische Änderungen vor. Sie übernimmt für Druckfehler und Irrtümer keine Haftung.

III. Preise

Alle Preise verstehen sich netto in EURO ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung, Versicherung und Transport. Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern zwischen Angebot und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

IV. Versand und Gefahrtragung

1. Der Versand erfolgt ab Lager.

2. Die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Bestellers.

3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch für Teil- und Nachlieferungen. Im Fall des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

4. Lieferungen außerhalb Deutschlands sind nur gegen Vorauskasse möglich.

5. Nimmt der Besteller vertragsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verschoben, kann die Lieferantin die Ware auf Kosten des Bestellers einlagern oder selbst verwahren. Der Besteller trägt die entstehenden Lagerkosten, mindestens jedoch 5 % des Bestellwertes, es sei denn, der Besteller weist nach, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann die Lieferantin über den Liefergegenstand anderweitig verfügen und dem Besteller einen Mindestschaden von 20 % des Bestellwertes in Rechnung stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.

6. Bei Schäden während des Versandes ist das Transportunternehmen zuständig. Reklamationen sind dem Transportunternehmen und der Lieferantin unverzüglich mitzuteilen.

V. Muster, Abbildungen

Abbildungen in Katalogen oder auf Web-Seiten können farblich von den Originalen abweichen. Dies stellt keinen Mangel der Sache dar. Überlassene Muster veranschaulichen den ungefähren Zustand des Materials. Eigenschaften des Musters gelten nicht als Beschaffenheit der Ware vereinbart bzw. garantiert. Soll das Muster als Grundlage eines „Kaufs nach Muster" dienen, muss dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

VI. Fristen und Termine, Rücktritt

1. Angegebene Lieferfristen sind nicht verbindlich. Als Liefertag gilt der Tag der Ablieferung beim Versanddienst. Störungen durch höhere Gewalt, Streiks, von der Lieferantin nicht zu vertretende Lieferstörungen bei den Vorlieferanten oder von der Lieferantin nicht zu vertretende Verzögerungen durch das Transportunternehmen berechtigen die Lieferantin, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis handelt. In diesem Fall wird die Lieferantin den Besteller unverzüglich unterrichten und dessen eventuell erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Eine Verschlechterung der Vermögenslage oder Liquidität des Bestellers berechtigt die Lieferantin ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Rücktritts durch die Lieferantin sind Entschädigungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Lieferantin berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

VII. Rechnungsprüfung und Zahlung

1. Der Besteller hat die Rechnung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware fällig und ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Lieferantin.

3. Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

4. Ist der Besteller Unternehmer gem. § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.

5. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der Lieferantin Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers in unzumutbarem Ausmaß zu mindern, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig und zahlbar. Die Lieferantin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern oder ausreichende Sicherheiten zu verlangen.

6. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers zulässig.

VIII. Gewährleistung und Haftung

1. Es gelten die mit dem Besteller vereinbarten Spezifikationen.

2. Ist der Besteller Kaufmann, kann er Gewährleistungsrechte gegen die Lieferantin nur geltend machen, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen hat der Besteller innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich geltend zu machen, es sei denn, es handelt sich um einen verdeckten Mangel, der spätestens vierzehn Tage nach Entdeckung schriftlich zu rügen ist.

3. Zur Erhaltung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

4. Bei Vorliegen von Mängeln ist die Lieferantin berechtigt, nach ihrer Wahl Nacherfüllung zu leisten, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Die Lieferantin behält sich ihre Rechte aus § 439 Abs. 3 und 4 BGB vor.

5. Für Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung, nachlässige Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte entstehen, wird keine Haftung übernommen.

6. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet von der Ablieferung der Sache an.

7. Die Lieferantin haftet dem Besteller nicht auf Schadensersatz, es sei denn, dass Schadensersatzansprüche auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Lieferantin, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, die Lieferantin Beschaffenheitsmerkmale garantiert hat oder der Schaden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

8. Für die zwingende Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes gilt die Freizeichnung nach Ziffer VIII.7. nicht.

IX. Abtretung

Rechte aus Verträgen mit der Lieferantin können vom Besteller nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lieferantin abgetreten werden.

X. Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferantin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, behält die Lieferantin sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind.

2. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Lieferantin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Liefergegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

XI. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Ist der Besteller Unternehmer im Sinne § 14 BGB, ist er zur Weiterveräußerung der Liefergegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Besteller tritt der Lieferantin jedoch schon jetzt alle Forderungen in voller Höhe ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

XII. Miteigentum bei Verarbeitung

Wird die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die Fertigware. Die Lieferantin erwirbt daran unter Ausschluss von § 950 BGB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu dem der anderen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.

XIII. Scheck-/Wechselklausel

Überreicht der Besteller der Lieferantin zur Bezahlung des Kaufpreises einen Scheck oder Wechsel, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung nicht vor Einlösung des Wechsels oder Schecks. Die Verpflichtungen aus dem Wechsel oder Scheck treten als selbständige Forderungen neben die Kaufpreisforderung mit der Maßgabe, dass insgesamt nicht mehr als der Kaufpreis verlangt werden kann.

XIV. Übersicherungsklausel

Wenn der voraussichtlich zu realisierende Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen dauerhaft um mehr als 10 % übersteigt, wird die Lieferantin nach ihrer Wahl auf Verlangen des Bestellers den überschießenden Sicherungsanteil freigeben.

XV. Verpackungen

Transportverpackungen (Paletten, Folien) nimmt die Lieferantin zurück, soweit ihre Rücknahme vom Besteller gewünscht wird. Der Besteller verpflichtet sich, die Transportverpackungen auf eigene Kosten und in sauberem Zustand der Lieferantin zu überstellen.

XVI. Datenschutz

Die Lieferantin verarbeitet personenbezogene Daten des Bestellers zur Vertragsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

XVII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist das Lager der Lieferantin in Essen.

2. Bei allen Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz der Lieferantin zuständig ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Außerdem steht der Lieferantin das Wahlrecht zwischen mehreren zulässigen Gerichtsständen zu.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

ADL Arts Decoration GmbH & Co. KG – Stand: April 2026